Gesetze / Gewerbeabfallverordnung
GewAbfV§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 06.05.2022
Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 2 GewAbfV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 27.04.2006 – 7 C 10.05Zitiert von 14
- BVerwG, 07.08.2008 – 7 C 51.07Zitiert von 5
- VG Magdeburg, 17.03.2022 – 7 A 526/20 MD
- VG Saarland Saarlouis, 24.11.2016 – 5 L 2382/16Zitiert von 1
- VG Minden, 30.08.2006 – 11 K 689/05Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 16.04.2004 – 15 K 631/02
Zuletzt entschieden
- VG Karlsruhe, 23.10.2024 – 2 K 2700/23Abfallrechtliche Zuordnung von Inkontinenzabfällen aus Altenpflegeeinrichtungen zum Abfallschlüssel 18 01 04 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Schleswig, 26.07.2024 – 4 B 29/24
- VG Frankfurt (Oder), 29.09.2023 – 5 K 1181/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 GewAbfV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.04.2022 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. April 2022 (BGBl. I 700)
BGBl. 2022 I S. 700
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.